Mittwoch, 24. April 2013

Verantwortung des Gebäudeeigentümers gilt auch für den Parameter Legionellen.

Die Verantwortung des Gebäudeeigentümers gilt auch für den Parameter Legionellen. Dieser Parameter wird in der Trinkwasserverordnung als so genannter „technischer Maßnahmewert" bezeichnet. Das ist im Prinzip nichts Neues, der Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit entsprechend großer Anlage zur Trinkwassererwärmung ist verpflichtet, diese so zu betreiben, dass eine Gefährdung der Bewohner durch Legionellen vermieden wird. Das erfordert häufig eine regelmäßige Desinfektion des Wasserverteilungssystems z. B. durch eine thermische Desinfektion. Energieeinsparungen müssen diese Anforderungen berücksichtigen.

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