Mittwoch, 24. April 2013
Verantwortung des Gebäudeeigentümers gilt auch für den Parameter Legionellen.
Die Verantwortung des Gebäudeeigentümers gilt auch für den Parameter Legionellen. Dieser Parameter wird in der Trinkwasserverordnung
als so genannter „technischer Maßnahmewert" bezeichnet. Das ist im
Prinzip nichts Neues, der Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit
entsprechend großer Anlage zur Trinkwassererwärmung
ist verpflichtet, diese so zu betreiben, dass eine Gefährdung der
Bewohner durch Legionellen vermieden wird. Das erfordert häufig eine
regelmäßige Desinfektion des Wasserverteilungssystems z. B. durch eine thermische Desinfektion. Energieeinsparungen müssen diese Anforderungen berücksichtigen.
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