Mittwoch, 24. April 2013

Mit den Grenzwerten, wie sie die europäische Trinkwasserrichtlinie

Mit den Grenzwerten, wie sie die europäische Trinkwasserrichtlinie festlegte, soll sichergestellt werden, dass bei lebenslangem Genuss eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten ist.

Die EU-Trinkwasserrichtlinie von 1980 sah starre Grenzwerte vor, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden durften. Die Praxis hat gezeigt, dass die Ausnahmeregelungen überarbeitet werden mussten. Die EU-Trinkwasserrichtlinie von 1998 sieht daher ein System vor, in dem die zuständigen Behörden, in Deutschland die Gesundheitsämter, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Grenzwerten zulassen können. Dies ist nicht möglich bei mikrobiellen Parametern. Bei den chemischen Parametern können die Gesundheitsämter für einen Zeitraum von maximal drei Jahren Ausnahmen zulassen. Diese Ausnahmen sind an strenge Voraussetzungen gekoppelt, insbesondere müssen die Ursachen für die Grenzwertüberschreitung festgestellt und Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden.

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