Trinkwasser ist ein hochwertiges Lebensmittel. Und damit dies auch so bleibt, führen wir sämtliche Installationsarbeiten nach den neusten Bestimmungen der Trinkwasserverordnung aus.
Das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, seinen Kunden Trinkwasser am Ende der Hausanschlussleitung in der durch die Trinkwasserverordnung geregelten Qualität zu liefern. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1 AVBWasserV
(Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser,
Neufassung vom 13. Januar 2010). Die Bestimmung ist Bestandteil aller
Wasserversorgungsverträge mit privaten Kunden und einem Wasserversorgungsunternehmen. Rechtlich bedeutet dies, dass das Wasserversorgungsunternehmen
nur bis zu diesem Punkt die Verantwortung für die Qualität des Wassers
hat, danach trägt der Eigentümer der Hausinstallation, also die
Gebäudeeigentümer, die Verantwortung. Das Ende der Hausanschlussleitung ist normalerweise der Haupthahn im Keller des Gebäudes......
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