Zinkbleche wurden früher im sogenannten Paketwalzverfahren hergestellt
Die maximale Größe der Blechtafeln betrug 1 × 2 Meter. Abkantungen
erfolgten infolge der schlechten Duktilität bevorzugt gegen die
Walzrichtung. Daher wurden die Blechtafeln in 1 Meter lange Teilstücke
zerlegt. Man benannte die Rinnen deshalb nach dem Teiler der 2 Meter
langen Blechtafel. Obwohl Rinnen heute aus Titanzink in beliebiger Länge
und mit Kantungen in Walzrichtung hergestellt werden, wurde in
Deutschland diese Benennung beibehalten und für andere Werkstoffe
übernommen. Die Zuschnitte des Vormaterials richten sich nur nach dem
Endprodukt. Die Abmessungen und weitere Details sind in Europa in der EN
612 geregelt. Für Heimwerker ist weniger die Größe des
Ausgangsmaterials, sondern die der fertigen Rinne
von Interesse. In Baumärkten wird meist der Durchmesser einer
halbrunden Rinne (bzw. die Breite einer kastenförmigen Rinne) als eine
Richtgröße (RG) in Millimetern gerundet angegeben:
Je nach Material,
Einbausituation und Nenngröße sind Bewegungsausgleiche einzuplanen, um
die temperaturbedingte Längenänderung (Wärmeausdehnung) zwängungsfrei zu
gewährleisten. Z.B. ist bei halbrunden kastenförmigen außenliegenden
Zinkrinnen (NW ≤ 500 mm) nach DIN EN 612 alle 15 Meter ein
Dilatationsausgleich vorzusehen. Dieser kann als überlappte
Bewegungsfuge oder mit entsprechenden Formteilen hergestellt werden.
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