Für die Einspeisung der Solarenergie
in das Stromnetz ist die Wandlung des Gleichstroms in Wechselstrom
nötig, sowie eine Synchronisation mit dem vorhandenen Netz, was durch
einen Solarwechselrichter bewerkstelligt wird. Diese Wechselrichter nennt man netzgekoppelt.
Einphasige
Anlagen dürfen in Deutschland nur bis zu einer maximalen Leistung von 5
kWp (4,6 kW Dauerleistung) in das Stromnetz einspeisen. Anlagen mit
Leistungen ab 100 kWp verfügen über die Möglichkeit der
Wirkleistungsreduzierung in vier Stufen, deren Steuerung
über einen Rundsteuerempfänger erfolgt. Anlagen mit einer
Spitzenleistung von mehr als 100 kW speisen in das Mittelspannungsnetz
ein und müssen zur Sicherung der Netzstabilität die Mittelspannungsrichtlinie erfüllen.
Eine
Ausnahme, die keine Wandlung erfordert, stellt die Einspeisung in
separate Gleichstrombetriebsnetze dar, zum Beispiel die
Direkteinspeisung des Solargenerators in ein Straßenbahnbetriebsnetz.
Einige wenige Pilotanlagen für eine solche Anwendung sind seit einigen
Jahren in der Erprobung. Als Beispiel sei hier die Anlage auf dem
Straßenbahndepot in Hannover-Leinhausen genannt.
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