Treten hohe Übergangswiderstände in Teilen der PV-Anlage
(z. B. Module, Steckkontakten, Verteilern, …) auf, kann es zu
Schwelbränden kommen. Auch bei Bränden, die nicht durch die PV-Anlage
verursacht wurden, kann sie Einfluss auf die Löscharbeiten haben. Die
Besonderheit bei der Löschung besteht darin, dass die Anlage selbst dann
noch unter Spannung steht, wenn sie abgeschaltet ist, da die Module
selbst die Spannungsquellen sind.
Infolge der Gefährdung der
Feuerwehrleute haben diese sich bereits geweigert, Gebäude mit
Solaranlagen zu löschen, weil das Löschwasser unter Strom stehen kann.
Auch waren Feuerwehren schon gezwungen, den Brand einer PV-Anlage
zunächst mit Pulverlöschern zu bekämpfen. Ein weiteres Vorgehen gegen
den Brand mit Wasser war erst möglich, nachdem die Solarzellen abgedeckt
waren. Wenn das Dach vollständig mit Photovoltaikzellen bedeckt ist, kann zudem durch das Dach kein Löschversuch unternommen werden.
In
den Fokus rückte die Brandproblematik ab ca. 2003, als von
Installateuren immer wieder über verschmorte Anschlussdosen berichtet
wurde, ohne dass die Solarindustrie Maßnahmen zur Abstellung dieser
Serienfehler ergriffen hätte.
In Deutschland sind seit 1. Juni
2006 Lasttrennschalter im Wechselrichter und Generatoranschlusskasten
gesetzlich vorgeschrieben, jedoch gibt es keine staatliche Vorgabe, die
Module selbst spannungsfrei zu schalten.
2010 wurden vom Deutschen Feuerwehrverband Handlungsempfehlungen herausgegeben, die speziell auf Photovoltaikanlagen
eingehen und die Mindestabstände, wie sie auch bei allen anderen
elektrischen Niederspannungsanlagen einzuhalten sind, erläutern. In
einem Positionspapier wird zudem von der Industrie eine bessere
Abschaltvorrichtung für Photovoltaikanlagen
gefordert. Das Vorgehen im Brandfall wird in der VDE 0132
„Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen“ geregelt. Für die
Feuerwehren werden spezielle Schulungen zum Brandschutz[ durchgeführt.
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